Was kostet eine 24-Stunden-Pflege pro Monat? Alle Kosten, Zuschüsse der Pflegekasse und ein ehrlicher Vergleich mit dem Pflegeheim. Mit Rechenbeispielen.
2.500 Euro, 3.000 Euro, 4.500 Euro. Wer im Internet nach den Kosten einer 24-Stunden-Pflege sucht, findet Zahlen, die weit auseinanderliegen. Welche davon stimmen? Und was bleibt am Ende tatsächlich zu bezahlen, wenn man Zuschüsse der Pflegekasse und Steuervorteile berücksichtigt?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick: Was die 24-Stunden-Pflege pro Monat kostet, welche Zuschüsse Ihnen zustehen, wie der Vergleich mit dem Pflegeheim ausfällt und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn das Budget knapp ist. Mit konkreten Rechenbeispielen, damit Sie Ihre persönliche Situation einschätzen können. Stand: 2026.
Die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Pflege liegen in der Regel zwischen 2.500 und 3.500 Euro. Die Spanne ist groß, weil mehrere Faktoren den Preis beeinflussen.
Ein zentraler Preistreiber sind die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft. Eine Betreuungskraft mit grundlegenden Sprachkenntnissen (A1) ist günstiger als eine mit fließendem Deutsch (B2). Dazu kommt der Umfang der Betreuung: Je höher der Pflegebedarf, desto erfahrener muss die Betreuungskraft sein, was sich im Preis widerspiegelt. Auch die Berufserfahrung und spezielle Qualifikationen (z. B. Erfahrung mit Demenz) wirken sich auf die Kosten aus.
Die monatliche Pauschale umfasst die Vermittlungsgebühr der Agentur, die Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskraft in ihrem Heimatland, die Koordination und Begleitung durch die Agentur sowie die An- und Abreisekosten der Betreuungskraft.
Nicht in der monatlichen Pauschale enthalten sind die Verpflegung der Betreuungskraft (Sie stellen Mahlzeiten zur Verfügung), Kosten für einen ambulanten Pflegedienst (falls medizinische Behandlungspflege nötig ist) sowie Medikamente und Hilfsmittel.
Wenn Sie Ihre individuellen Kosten berechnen möchten, nutzen Sie unseren Kostenrechner. Er berücksichtigt Ihren Pflegebedarf und zeigt, mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können.
Die gute Nachricht: Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten der 24-Stunden-Pflege. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Pflegegrad Ihres Angehörigen ab. Entscheidend ist, dass Sie alle Leistungen kennen und kombinieren.
Das Pflegegeld ist der Grundbaustein. Es wird monatlich an den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen ausgezahlt und steht zur freien Verfügung. Sie können es vollständig für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege einsetzen.
Neben dem Pflegegeld stehen Ihnen weitere Leistungen zu, die viele Familien nicht ausschöpfen:
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat (ab Pflegegrad 1). Er kann für anerkannte Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote verwendet werden. Nicht genutzte Beträge verfallen in der Regel zum 30. Juni des Folgejahres.
Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 3.539 Euro pro Jahr (ab Pflegegrad 2). Seit dem 1. Juli 2025 sind die bisherigen Einzelbudgets zu einem gemeinsamen, flexibel einsetzbaren Budget zusammengefasst. Sie können diesen Betrag nutzen, um beispielsweise die Kosten während eines Betreuungskraftwechsels zu überbrücken.
Zusätzlich sind Kombinationsleistungen möglich: Wenn Sie neben der 24-Stunden-Betreuung auch einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Pflege nutzen, können Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig kombinieren.
Was bleibt nach den laufenden Zuschüssen tatsächlich als Eigenanteil? Hier ein konkretes Beispiel:
Monatliche Kosten der 24-Stunden-Pflege: 2.800 Euro. Abzüglich Pflegegeld: 599 Euro. Abzüglich Entlastungsbetrag: 131 Euro. Ihr monatlicher Eigenanteil (ohne Gemeinsamen Jahresbetrag): ca. 2.070 Euro.
Wird der Gemeinsame Jahresbetrag genutzt (z. B. zur Überbrückung beim Betreuungskraftwechsel oder zur Entlastung), kann er die Gesamtkosten im Jahr um bis zu 3.539 Euro senken. Das entspricht rechnerisch bis zu ca. 295 Euro pro Monat, aber nur, wenn und soweit die Leistung tatsächlich abgerufen werden kann.
Hinzu kommt die steuerliche Absetzbarkeit, die den tatsächlichen Eigenanteil weiter senken kann (mehr dazu weiter unten im Artikel).
Polnische Betreuungskräfte sind die häufigste Wahl bei der 24-Stunden-Pflege in Deutschland. Das hat praktische Gründe: die räumliche Nähe, die kulturelle Ähnlichkeit und das etablierte Vermittlungssystem zwischen beiden Ländern.
Die Kosten für eine polnische Betreuungskraft liegen im gleichen Rahmen wie oben beschrieben: 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat, abhängig von Sprachkenntnissen und Erfahrung. Der Preis unterscheidet sich nicht grundsätzlich von Betreuungskräften aus anderen osteuropäischen Ländern.
Ja, ohne Einschränkung. Die Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Gemeinsamer Jahresbetrag) sind unabhängig von der Nationalität der Betreuungskraft. Sie erhalten dieselben Zuschüsse wie bei jeder anderen Form der häuslichen Pflege.
Für die Aufnahme einer Betreuungskraft in Ihrem Haushalt benötigen Sie ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft. Ein eigenes Badezimmer ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Sie stellen die Verpflegung zur Verfügung. Die Vermittlung erfolgt über eine Agentur, die einen rechtssicheren Vertrag erstellt.
Ja, bei korrekter Gestaltung. Die Betreuungskraft wird über das sogenannte Entsendemodell nach Deutschland vermittelt. Sie bleibt in ihrem Heimatland sozialversichert (A1-Bescheinigung), arbeitet auf Grundlage ordentlicher Verträge und mit klarer Aufgabenabgrenzung. Alternativ kann die Betreuungskraft eine deutsche Krankenversicherung, z. B. bei der IKK Classic, haben und bei einem polnischen Unternehmen angestellt sein. Arbeits- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Eine seriöse Agentur stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, und unterstützt Sie dabei. Was Sie über die Erfahrungen mit diesem Modell wissen sollten, lesen Sie in unserem Artikel Erfahrungen mit 24-Stunden-Pflege: Was Familien wirklich berichten.
Wichtig zu wissen: „24-Stunden-Betreuung" bedeutet, dass die Betreuungskraft im Haushalt lebt und im Alltag unterstützt. Es bedeutet nicht, dass sie 24 Stunden am Tag arbeitet. Pausen, Ruhezeiten und freie Tage müssen gewährleistet sein. Bei Bedarf, etwa nachts oder an freien Tagen, kann zusätzliche Unterstützung durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine zweite Betreuungskraft organisiert werden.
Medizinische Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung, Infusionen) gehört nicht zu den Aufgaben der Betreuungskraft. Ebenso wenig schwere körperliche Arbeiten wie Gartenarbeit oder Renovierungen. Für medizinische Pflege ist weiterhin ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Die Frage „Heim oder häusliche Pflege?" ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell relevant. Viele Familien sind überrascht, wenn sie die tatsächlichen Kosten nebeneinanderlegen.
Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus mehreren Posten zusammen: Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten (Gebäudeinstandhaltung), Ausbildungsumlage und den pflegebedingten Eigenanteil. Hinzu kommen oft Zusatzkosten für Einzelzimmer, Friseur, Fußpflege oder besondere Veranstaltungen. Diese Struktur macht den Pflegeheimplatz oft teurer, als es auf den ersten Blick scheint.
Wichtig: Der Eigenanteil im Pflegeheim sinkt mit der Aufenthaltsdauer. Ab dem 13. Monat, ab dem 25. Monat und ab dem 37. Monat greifen gestaffelte Zuschläge der Pflegekasse, die den pflegebedingten Eigenanteil reduzieren. Im ersten Jahr liegt der durchschnittliche Eigenanteil bundesweit bei rund 3.245 Euro pro Monat, mit erheblichen regionalen Unterschieden.
24-Stunden-Pflege: Monatliche Kosten 2.800 Euro, abzüglich Pflegegeld 599 Euro, abzüglich Entlastungsbetrag 131 Euro. Eigenanteil (ohne Gemeinsamen Jahresbetrag): ca. 2.070 Euro pro Monat. Wird der Gemeinsame Jahresbetrag genutzt, können die Gesamtkosten im Jahr um bis zu 3.539 Euro sinken.
Pflegeheim: Durchschnittlicher Eigenanteil im 1. Jahr rund 3.245 Euro pro Monat (bundesweiter Durchschnitt, ohne Einzelzimmerzuschlag). Darin enthalten: pflegebedingter Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten. Der Eigenanteil sinkt in den Folgejahren durch gestaffelte Zuschläge.
Differenz im 1. Jahr: Die 24-Stunden-Pflege ist in diesem Beispiel rund 1.175 Euro pro Monat günstiger als das Pflegeheim. In den Folgejahren verringert sich die Differenz durch die Pflegeheim-Zuschläge.
24-Stunden-Pflege: Monatliche Kosten 3.200 Euro, abzüglich Pflegegeld 800 Euro, abzüglich Entlastungsbetrag 131 Euro. Eigenanteil (ohne Gemeinsamen Jahresbetrag): ca. 2.269 Euro pro Monat.
Pflegeheim: Durchschnittlicher Eigenanteil im 1. Jahr rund 3.245 Euro pro Monat (der pflegebedingte Eigenanteil ist im Heim unabhängig vom Pflegegrad einheitlich). Der Eigenanteil sinkt in den Folgejahren.
Differenz im 1. Jahr: Die 24-Stunden-Pflege ist in diesem Beispiel rund 976 Euro pro Monat günstiger, bei gleichzeitiger 1:1-Betreuung. In den Folgejahren nähern sich die Kosten an.
Beim Kostenvergleich zählt nicht nur die Zahl auf der Rechnung. Individuelle Betreuung, vertraute Umgebung und Flexibilität haben einen Wert, der sich nicht in Euro messen lässt. Je nach Pflegebedarf, Aufenthaltsdauer und Region kann die häusliche 24-Stunden-Pflege oft vergleichbar oder günstiger sein als das Pflegeheim.
Einen ausführlichen Erfahrungsbericht zum Vergleich beider Modelle finden Sie in unserem Artikel Erfahrungen mit 24-Stunden-Pflege: Was Familien wirklich berichten.
Neben den Zuschüssen der Pflegekasse gibt es steuerliche Vorteile, die den Eigenanteil weiter senken. Viele Familien wissen nicht, dass ihnen diese Entlastung zusteht.
Ja, und zwar auf zwei Wegen:
Als haushaltsnahe Dienstleistung können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 4.000 Euro pro Jahr (bei Aufwendungen bis 20.000 Euro). Die monatliche Rechnung der Vermittlungsagentur dient als Nachweis.
Zusätzlich können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Hier wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen, deren Höhe von Ihrem Einkommen und Familienstand abhängt. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten.
Die Vermittlungsagentur stellt Ihnen eine monatliche Rechnung aus. Diese enthält die Vermittlungsgebühr, die Sozialabgaben und gegebenenfalls Reisekosten der Betreuungskraft. Die Rechnung ist Ihre Grundlage für die steuerliche Absetzbarkeit. Achten Sie darauf, dass die Rechnung die Arbeitskosten separat ausweist.
Ab Pflegegrad 1 steht jedem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu. Er kann für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden: Haushaltshilfe, Betreuungsangebote, Tages- oder Nachtpflege. Nicht genutzte Beträge können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Danach verfallen sie. Prüfen Sie, ob Sie diesen Betrag bereits nutzen.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2). Dieses Budget können Sie flexibel einsetzen: für die Überbrückung beim Wechsel der Betreuungskraft, für eine vorübergehende Kurzzeitpflege oder für die Entlastung pflegender Angehöriger.
Mehr über unser Unternehmen und unsere Arbeitsweise erfahren Sie auf unserer Seite Über uns.
Was passiert, wenn die Rente und die Zuschüsse der Pflegekasse zusammen nicht ausreichen, um die 24-Stunden-Pflege zu finanzieren? Diese Sorge treibt viele Familien um. Es gibt jedoch Lösungen, die Sie kennen sollten.
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, können Sie beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege" beantragen. Das Sozialamt übernimmt dann den Differenzbetrag zwischen den Pflegekosten und dem, was Sie selbst aufbringen können.
Voraussetzung: Sie müssen Ihr Einkommen und Vermögen offenlegen. Allerdings gibt es ein Schonvermögen, das geschützt ist. Dazu gehören unter anderem ein angemessenes Hausgrundstück (wenn der Pflegebedürftige oder der Ehepartner darin wohnt), ein Barbetrag von ca. 10.000 Euro (für Alleinstehende) sowie ein PKW, wenn er für die Lebensführung notwendig ist. Die genauen Beträge und Regelungen können je nach Einzelfall und zuständigem Sozialamt abweichen. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 gilt: Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Für die große Mehrheit der Familien bedeutet das: Die Kinder müssen nicht für die Pflegekosten der Eltern aufkommen.
Nehmen wir das Beispiel Pflegegrad 3: Bei monatlichen Kosten von 2.800 Euro und einem Eigenanteil von ca. 2.070 Euro (nach Abzug von Pflegegeld und Entlastungsbetrag) muss geprüft werden, ob die Rente des Pflegebedürftigen diesen Betrag deckt. Reicht die Rente nicht, kann die Differenz über Hilfe zur Pflege finanziert werden.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Hilfe zur Pflege frühzeitig. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Lassen Sie sich vorab von Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt beraten. Diese Beratung ist kostenlos und unabhängig.
Die 24-Stunden-Pflege ist je nach Pflegegrad, verfügbarer Unterstützung und individueller Situation auch bei einem begrenzten Budget möglich. Es erfordert etwas mehr Planung und die Bereitschaft, alle verfügbaren Leistungen in Anspruch zu nehmen. Aber es gibt Wege, und Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.
*Sie fragen sich, ob Sie sich eine 24-Stunden-Pflege leisten können? Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen. Persönliche Beratung, ohne Verpflichtung. *Jetzt anfragen.
Zwischen 2.500 und 3.500 Euro, abhängig von Sprachkenntnissen, Erfahrung und Pflegebedarf. Zuschüsse der Pflegekasse und steuerliche Vorteile können den Eigenanteil deutlich senken. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für eine individuelle Einschätzung.
Je nach Pflegegrad erhalten Sie Pflegegeld (347 bis 990 Euro pro Monat), dazu den Entlastungsbetrag (131 Euro pro Monat) und den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Leistungen können kombiniert werden.
Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt im 1. Jahr bei rund 3.245 Euro pro Monat (Bundesdurchschnitt), mit erheblichen regionalen Unterschieden. In den Folgejahren sinkt er durch gestaffelte Zuschläge. Die 24-Stunden-Pflege kostet netto häufig vergleichbar oder weniger und bietet dabei individuelle 1:1-Betreuung in vertrauter Umgebung. Ein genauer Vergleich hängt von Pflegebedarf, Aufenthaltsdauer und Region ab.
Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft (ein eigenes Bad ist wünschenswert, aber nicht zwingend), Verpflegung und ein Vertrag über eine seriöse Vermittlungsagentur. Ein Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich, aber für die Inanspruchnahme von Zuschüssen notwendig.
Bei finanzieller Bedürftigkeit können Sie „Hilfe zur Pflege" (Sozialhilfe) beim Sozialamt beantragen. Kinder müssen erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt beitragen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Ein monatlicher Zuschuss der Pflegekasse ab Pflegegrad 1. Er kann für anerkannte Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Tages- und Nachtpflege verwendet werden. Nicht genutzte Beträge verfallen in der Regel zum 30. Juni des Folgejahres.
Die Vermittlungsagentur stellt Ihnen eine monatliche Rechnung. Diese enthält die Vermittlungsgebühr, Sozialabgaben und gegebenenfalls Reisekosten. Die Rechnung ist die Grundlage für die steuerliche Absetzbarkeit. Achten Sie darauf, dass die Arbeitskosten separat ausgewiesen werden.