May 15, 2026

Was tun, wenn der Pflegebedürftige stirbt? Ein Leitfaden für Familien

Die erste Stunde, Leichenschau, Sterbeurkunde, Bestattungsfristen, Kosten und Unterstützung. Was Familien Schritt für Schritt regeln müssen.

Wenn Sie diesen Text lesen, stehen Sie vielleicht gerade vor dem Moment, vor dem Sie sich lange gefürchtet haben. Oder Sie versuchen, sich auf etwas vorzubereiten, das sich nicht wirklich vorbereiten lässt. Vielleicht ist der Mensch, den Sie lieben, schon nicht mehr da. In all diesen Situationen gilt das Gleiche: Sie haben Zeit. Niemand erwartet von Ihnen Tempo. Niemand verlangt, dass Sie jetzt funktionieren.

Dieser Leitfaden ist sachlich geschrieben, weil Sachlichkeit in diesen Stunden oft hilft. Er zeigt Ihnen, welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind, wer was regeln muss, wie lange Sie Zeit haben, was es kostet und wo Sie Unterstützung finden. Was er nicht tut: Ihre Trauer klein reden, Ihnen Tempo einreden oder Ihnen versprechen, dass alles gut wird. Trauer ist keine Aufgabe, die sich abhaken lässt.

Ein schwieriges, aber wichtiges Thema

Über den Tod offen zu sprechen, fällt den meisten Menschen schwer. Wenn ein Angehöriger jedoch pflegebedürftig ist, wird dieses Schweigen schnell zu einer zusätzlichen Belastung. Familien, die in den letzten Wochen oder Monaten die Zeit finden, miteinander über Wünsche, Vorsorgedokumente, mögliche Bestattungsformen und praktische Fragen zu sprechen, erleben die Zeit nach dem Tod oft als etwas weniger überfordernd. Nicht leichter, aber strukturierter.

Das bedeutet nicht, dass Sie sich vorwerfen sollten, wenn Sie diese Gespräche nicht geführt haben. Viele Menschen schaffen das nicht, und das ist in Ordnung. Dieser Leitfaden ist auch für Sie gedacht, besonders für Sie.

Sie werden in den nächsten Tagen und Wochen viele Entscheidungen treffen müssen. Einige davon sind rechtlich vorgeschrieben, andere sind Ihre freie Wahl. Wir unterscheiden das hier klar, damit Sie wissen, wo Sie Gestaltungsraum haben und wo nicht.

Anzeichen, dass das Lebensende naht

Wenn ein Mensch in der sogenannten terminalen Phase ist, verändert sich sein Körper auf eine Weise, die für Angehörige erschreckend wirken kann, wenn man sie nicht einordnen kann. Zu den häufigsten Anzeichen gehören:

  • Rückzug. Der Mensch schläft mehr, spricht weniger, wendet sich ab. Das ist kein Zeichen von Ablehnung, sondern ein innerer Prozess.
  • Verändertes Essen und Trinken. Appetit lässt nach, manchmal verweigert der Mensch Nahrung ganz. Zwangsernährung ist in dieser Phase nicht sinnvoll und kann Leiden verlängern.
  • Veränderte Atmung. Die sogenannte Rasselatmung, unregelmäßige Atemzüge oder längere Pausen zwischen den Atemzügen sind typisch und nicht unbedingt ein Zeichen von Atemnot.
  • Kühle Haut an den Extremitäten. Hände und Füße werden blau oder marmoriert, weil der Kreislauf sich auf die lebenswichtigen Organe zurückzieht.
  • Unruhe oder Verwirrtheit. Manche Menschen werden in der Endphase unruhig, sprechen mit nicht anwesenden Personen oder scheinen sich auf eine Reise vorzubereiten.

Sprechen Sie mit dem Hausarzt oder dem Pflegedienst. Fragen Sie nach der Möglichkeit einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, bekannt als SAPV. Dieses Team kümmert sich rund um die Uhr um Schmerzlinderung und Symptomkontrolle zu Hause, ist vollständig von der Krankenkasse finanziert und kann die Betreuung einer 24-Stunden-Betreuungskraft sinnvoll ergänzen. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung, AAPV, läuft über den Hausarzt und reicht in weniger komplexen Fällen ebenfalls aus.

Auch stationäre Hospize sind in dieser Zeit eine Option, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Der Aufenthalt ist für die Familie kostenfrei, die Aufnahme dauert in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen und setzt eine ärztliche Bescheinigung über die begrenzte Lebenserwartung voraus.

Sofortmaßnahmen nach dem Tod zu Hause: die erste Stunde

Der wichtigste Satz zuerst: Sie haben Zeit. Nach dem Tod gibt es keine Eile. Sie müssen nicht sofort handeln, nicht sofort telefonieren, nicht sofort etwas tun. Sie dürfen beim Verstorbenen bleiben, sich verabschieden, schweigen, weinen, beten oder einfach nur atmen.

Manche Familien haben vorher besprochen, wer in diesem Moment anrufen soll. Wenn das bei Ihnen nicht so ist, ist das auch in Ordnung. Es gibt keinen richtigen oder falschen Weg.

Wenn Sie bereit sind, gehen Sie die folgenden Schritte durch:

Schritt 1: Den Hausarzt anrufen. Der Hausarzt ist in der Regel der erste Ansprechpartner, weil er den Verstorbenen kannte und seinen Gesundheitszustand einschätzen konnte. Er stellt den Totenschein aus.

Schritt 2: Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Diese Nummer ist deutschlandweit einheitlich und rund um die Uhr erreichbar. Der Bereitschaftsdienst kommt ins Haus und führt die Leichenschau durch, wenn kein Hausarzt verfügbar ist.

Schritt 3: Rufen Sie die 112 nur dann, wenn der Tod überraschend oder unter ungeklärten Umständen eingetreten ist. Bei einer erwarteten, natürlichen Todesursache, etwa bei einer schweren, lang bestehenden Erkrankung, ist die 112 nicht der richtige Weg.

Schritt 4: Die Polizei rufen Sie nicht. Die Polizei wird nur bei unnatürlichem oder ungeklärtem Tod eingeschaltet, und das organisiert in der Regel der hinzugezogene Arzt, wenn er entsprechende Hinweise feststellt. Ein erwarteter Tod zu Hause bei einer pflegebedürftigen Person ist ein natürlicher Tod und erfordert keine Polizei.

Schritt 5: Verändern Sie nichts am Verstorbenen. Lassen Sie den Körper in der Position, in der Sie ihn gefunden haben. Ziehen Sie ihn nicht um, waschen Sie ihn nicht, entfernen Sie keine Gegenstände. Der Arzt muss den Leichnam in diesem Zustand sehen, um seine Pflicht zur Leichenschau erfüllen zu können.

Schritt 6: Informieren Sie nahe Angehörige. Ein kurzer Anruf, eine Nachricht. Sie müssen jetzt noch nicht alle informieren. Das hat Zeit. Rufen Sie die Menschen an, die Sie jetzt brauchen.

Nach der Leichenschau und der Ausstellung des Totenscheins haben Sie Zeit, ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren. Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist und der Totenschein vorliegt, dürfen Sie den Verstorbenen einige Stunden zu Hause behalten. Das ist rechtlich zulässig und für viele Familien eine wichtige Phase des Abschieds.

Die ärztliche Leichenschau und der Totenschein

Die ärztliche Leichenschau ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Jeder Tote muss von einem Arzt untersucht werden, bevor er bestattet werden kann.

Der Arzt stellt bei der Leichenschau drei Dinge fest:

  1. Den Todeszeitpunkt (soweit feststellbar)
  2. Die Todesart (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt)
  3. Die Todesursache (unmittelbare Ursache, Grundleiden)

Natürlicher Tod bedeutet: eine Krankheit oder Altersschwäche hat zum Tod geführt. Das ist der häufigste Fall bei pflegebedürftigen Menschen. Der Arzt stellt in diesem Fall den Totenschein aus, keine weiteren Behörden werden eingeschaltet.

Nicht natürlicher Tod bedeutet: Unfall, Gewalt, Suizid. Der Arzt benachrichtigt die Polizei, die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine Obduktion nötig ist.

Ungeklärter Tod bedeutet: der Arzt kann nicht eindeutig feststellen, ob der Tod natürlich war. In diesem Fall wird ebenfalls die Polizei informiert, als Vorsichtsmaßnahme.

Bei einer langen, bekannten Pflegebedürftigkeit mit vorbestehenden Erkrankungen ist der Tod fast immer natürlich. Wenn Sie Angst haben, dass der Hausarzt oder der Bereitschaftsdienst wegen eines üblichen Todesfalls die Polizei ruft: diese Sorge ist in den allermeisten Fällen unbegründet.

Der Totenschein besteht aus zwei Teilen. Der nicht vertrauliche Teil ist für Behörden wie das Standesamt bestimmt und bleibt bei der Familie. Der vertrauliche Teil enthält die genaue Todesursache und wird versiegelt an das Gesundheitsamt weitergegeben, für Statistikzwecke.

Die Leichenschau dauert in der Regel zwanzig bis vierzig Minuten. Die Kosten liegen, je nach Uhrzeit und Region, zwischen 50 und 200 Euro und werden vom Erben getragen.

Die Rolle der 24-Stunden-Betreuungskraft in diesem Moment

Wenn eine Betreuungskraft aus Polen oder einem anderen osteuropäischen Land im Haushalt lebte und Ihren Angehörigen bis zum Schluss versorgt hat, war sie oft der Mensch, der dem Verstorbenen in den letzten Tagen am nächsten stand. Das verdient Anerkennung.

Die Betreuungskraft kann Ihnen in den ersten Stunden praktisch helfen, auch wenn ihre vertragliche Aufgabe mit dem Tod endet. Sie kann:

  • Ihnen den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst vorschlagen, weil sie die Kontaktdaten kennt
  • beim Warten auf den Arzt anwesend sein
  • die Familie informieren, wenn Sie nicht vor Ort sind
  • Ihnen helfen, persönliche Gegenstände des Verstorbenen zu sichten und zu bewahren

Aber niemand verlangt das von ihr. Ihre Aufgabe endet rechtlich mit dem Tod, und ob sie darüber hinaus unterstützen möchte, bleibt ihre persönliche Entscheidung. Die Betreuungskraft trauert häufig selbst mit, gerade bei langen Einsätzen. Ein respektvoller Umgang mit ihrem eigenen Abschied gehört zu den stillen Aufgaben der Familie in dieser Situation.

Wichtig zu wissen: Die Betreuungskraft ist nicht für die Bestattung zuständig. Sie ist weder verpflichtet noch berechtigt, Entscheidungen über das Bestattungsunternehmen, die Bestattungsart oder die Finanzen zu treffen. Das sind Aufgaben der Familie oder der Erben.

Der Unterschied zwischen Pflegekraft und gesetzlichem Betreuer

An dieser Stelle ist eine Unterscheidung wichtig, die im Alltag oft durcheinandergerät:

  • Eine Pflegekraft oder Betreuungskraft ist eine Person, die im Haushalt lebt und die tägliche Versorgung übernimmt. Ihr Arbeitsverhältnis besteht in der Regel mit einer polnischen Agentur, nicht mit Ihrem Angehörigen direkt. Ihr Vertrag endet mit dem Tod der zu betreuenden Person.
  • Ein gesetzlicher Betreuer ist eine Person, die vom Betreuungsgericht nach §1814 BGB bestellt wurde, um rechtliche Angelegenheiten für Ihren Angehörigen zu regeln. Auch der gesetzliche Betreuer ist nicht automatisch für die Bestattung zuständig. Seine Aufgabe endet ebenfalls mit dem Tod, er muss aber in den nächsten Wochen eine Schlussabrechnung beim Gericht einreichen und offene Angelegenheiten an die Erben übergeben.

Die Bestattungspflicht liegt nach den Landesgesetzen bei den Erben oder den nächsten Angehörigen, nicht bei der Pflegekraft und nicht beim gesetzlichen Betreuer.

Zu den weiteren Fragen rund um die Betreuungskraft, Vertragsende und Rückreise, finden Sie später in diesem Artikel einen eigenen Abschnitt.

Innerhalb von 36 Stunden: Das Bestattungsunternehmen kontaktieren

In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, innerhalb von 36 Stunden ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, aber in der Praxis wird der Verstorbene nach der Leichenschau meist innerhalb von 24 bis 36 Stunden abgeholt. Das ist weder aus hygienischen noch aus rechtlichen Gründen dringend, sondern eine Frage der praktischen Organisation.

Die Bestattungsgesetze der Bundesländer schreiben allerdings feste Fristen für den Zeitpunkt der Bestattung vor. Diese Fristen variieren:

Bestattungsfristen nach Bundesland
Bundesland Bestattungsfrist (spätester Termin)
Baden-Württemberg96 Stunden
Bayern4 Tage
Berlin10 Tage
Brandenburg10 Tage
Bremen8 Tage
Hamburg8 Tage
Hessen8 Tage
Mecklenburg-Vorpommern10 Tage
Niedersachsen8 Tage
Nordrhein-Westfalen8 Werktage
Rheinland-Pfalz10 Tage
Saarland6 Tage
Sachsen10 Tage
Sachsen-Anhalt8 Tage
Schleswig-Holstein9 Tage
Thüringen10 Tage

Die frühestmögliche Bestattung liegt in der Regel 48 Stunden nach dem Tod, das ist die übliche Schutzfrist.

Das Bestattungsunternehmen dürfen Sie frei wählen. Es gibt keine Vorgabe, einen bestimmten Bestatter zu nehmen. Das Krankenhaus, das Pflegeheim oder die Leichenhalle haben keine Befugnis, Sie zu einem Bestatter zu drängen. Wenn Ihnen ein Bestatter aufgedrängt wird, ist das nicht rechtens.

Nehmen Sie sich Zeit, Angebote zu vergleichen. Zwei bis drei Bestatter sind meist ausreichend. Seriöse Bestatter geben Ihnen die Preise transparent und schriftlich. Unterschiede zwischen den Anbietern können mehrere Tausend Euro betragen.

Ein Bestatter übernimmt in der Regel folgende Aufgaben:

  • Abholung des Verstorbenen
  • Waschung und Ankleidung
  • Organisation der Sterbeurkunde beim Standesamt (falls Sie das wünschen)
  • Organisation der Trauerfeier
  • Transport zum Friedhof oder Krematorium
  • Administrative Abwicklung mit Friedhof, Krankenkasse und Rentenversicherung

Friedhofszwang: In Deutschland gilt die Pflicht, den Verstorbenen auf einem Friedhof zu bestatten. Ausnahmen sind Seebestattung und Baumbestattung in dafür ausgewiesenen Wäldern.

Die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

Die Sterbeurkunde ist ein zentrales Dokument. Sie brauchen sie für Versicherungen, Banken, die Rentenversicherung, für die Abmeldung aller Verträge und für das Erbverfahren.

Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort. Das ist nicht zwingend der Wohnort, sondern der Ort, an dem die Person tatsächlich verstorben ist.

Frist: Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt angezeigt werden (§28 Personenstandsgesetz). In der Praxis erledigt das Bestattungsunternehmen diese Anzeige für Sie.

Dokumente, die das Standesamt benötigt:

  • Totenschein (der nicht vertrauliche Teil)
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde (bei Verheirateten) oder Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
  • Personalausweis der anzeigenden Person

Kosten: Eine Sterbeurkunde kostet je nach Kommune 10 bis 15 Euro pro Exemplar. Jedes weitere Exemplar in gleicher Ausfertigung kostet meist etwas weniger, oft 6 bis 8 Euro.

Wie viele Exemplare? Sie werden mehrere Originale brauchen. Krankenkasse, Rentenkasse, Lebensversicherung, Bank, Vermieter, Arbeitgeber und das Amtsgericht verlangen in der Regel jeweils ein Original. Planen Sie mindestens fünf bis zehn Exemplare, mehr ist sinnvoller als zu wenig.

Für Rentenzwecke gibt es eine besondere Sterbeurkunde, die einen Hinweis auf die Renten- oder Versorgungsberechtigung enthält. Diese beantragen Sie mit dem normalen Antrag und bekommen sie meist kostenfrei.

Bestattungsarten in Deutschland im Überblick

Welche Bestattungsart gewählt wird, hängt vom Willen des Verstorbenen, der Tradition der Familie, den Kosten und den persönlichen Vorstellungen ab. In Deutschland sind mehrere Formen zulässig:

Erdbestattung. Die klassische Form: der Verstorbene wird in einem Sarg auf dem Friedhof bestattet, in einem Einzel- oder Familiengrab. Der Sarg wird in die Erde gelassen, ein Grabstein wird später aufgestellt. Diese Form ist besonders in katholischen Regionen verbreitet.

Feuerbestattung. Der Verstorbene wird eingeäschert, die Asche wird in einer Urne beigesetzt. Die Urne kann in einem Urnengrab, in einer Urnenwand (Kolumbarium) oder auf einer Urnenwiese bestattet werden. Die Feuerbestattung ist heute in Deutschland die häufigste Form.

Seebestattung. Die Urne wird auf hoher See in Nord- oder Ostsee beigesetzt. Angehörige können an der Bestattung teilnehmen. Die Seebestattung setzt den ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen voraus, meist durch eine schriftliche Willenserklärung.

Baumbestattung. Die Urne wird am Fuß eines Baumes in einem sogenannten Friedwald oder Ruheforst beigesetzt. Der Baum wird nicht gefällt, der Wald bleibt erhalten. Die Nutzungsrechte laufen oft über 99 Jahre.

Anonyme Bestattung. Die Urne wird in einem Rasen ohne Kennzeichnung beigesetzt. Angehörige erfahren nicht die genaue Stelle. Diese Form ist die günstigste, aber wird von manchen Familien später bereut, weil es keinen Ort zum Trauern gibt.

Sozialbestattung. Wenn die Familie die Kosten nicht tragen kann, übernimmt das Sozialamt nach §74 SGB XII die erforderlichen Bestattungskosten. Dazu gehört eine schlichte, aber würdige Bestattung, die der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung des Verstorbenen entspricht. Sie müssen die finanzielle Notlage belegen.

Die Bestattungspflicht der Angehörigen richtet sich nach den Landesgesetzen, die Kostenpflicht nach §1968 BGB. Wer erbt, trägt grundsätzlich auch die Bestattungskosten.

Was kostet eine Bestattung in Deutschland 2026?

Die Gesamtkosten einer Bestattung setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Leistungen des Bestatters, Friedhofsgebühren, Grabmal, Trauerfeier und Abschiedsfeier. Die folgenden Richtpreise dienen zur Orientierung:

  • Erdbestattung mit Sarg und Grabstein: 3 500 bis 8 000 Euro. Der Sarg kostet je nach Ausführung 800 bis 3 000 Euro, das Grab 1 000 bis 3 000 Euro, der Grabstein 1 500 bis 5 000 Euro. Die Bestatterleistungen machen 1 500 bis 3 000 Euro aus.
  • Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung: 2 500 bis 6 000 Euro. Die Einäscherung kostet in der Regel 200 bis 500 Euro, die Urne 100 bis 800 Euro, die Beisetzung je nach Ort 600 bis 2 500 Euro.
  • Seebestattung: 1 500 bis 3 500 Euro. Inklusive Einäscherung, Urne, Schiff und begleitender Zeremonie.
  • Baumbestattung: 2 000 bis 4 500 Euro. Höher als anonyme Bestattung wegen der Baumnutzungsrechte.
  • Anonyme Bestattung: 1 000 bis 2 000 Euro. Ohne Grabstein und ohne individuelle Grabpflege.

Der oft teuerste Posten sind die Grabstein- und Grabpflegekosten. Wenn Sie hier sparen möchten, können Sie eine einfache Grabstele statt eines aufwändigen Monuments wählen.

Was die Pflegekasse nach dem Tod noch zahlt

Das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung wird für den gesamten Monat des Todes weitergezahlt. Das regelt §37 SGB XI. Wenn Ihr Angehöriger am dritten Tag des Monats stirbt, bekommen Sie trotzdem die vollständige Monatsleistung ausgezahlt. Die Pflegekasse fordert keinen Rückstand für die nicht geleisteten Tage zurück. Das ist eine spürbare Erleichterung in der ersten finanziellen Belastung nach dem Tod.

Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse: abgeschafft seit 2004

Viele Familien gehen davon aus, dass die gesetzliche Krankenkasse ein Sterbegeld zahlt. Das gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Das GKV-Modernisierungsgesetz, kurz GMG, hat diese Leistung zum Jahreswechsel 2003/2004 gestrichen. Wenn Sie davon einmal gehört haben, ist diese Information inzwischen über zwanzig Jahre alt und nicht mehr aktuell.

Was es geben kann, ist eine private Sterbegeldversicherung. Das ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, den der Verstorbene zu Lebzeiten abgeschlossen haben muss. Sehen Sie in den Unterlagen nach.

Rente und Witwen- oder Witwerrente

Die gesetzliche Rente wird bis zum Ende des Sterbemonats weitergezahlt. Anschließend kann der hinterbliebene Ehepartner die sogenannte Witwen- oder Witwerrente beantragen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Rente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen weitergezahlt. Das ist das sogenannte Sterbevierteljahr nach §67 Nr. 6 SGB VI. Danach reduziert sich der Anspruch auf die große oder kleine Witwenrente nach §46 SGB VI, je nach Alter und familiärer Situation.

Wenn die Familie nicht zahlen kann

Wenn die Kosten einer Bestattung die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können Sie beim Sozialamt eine Übernahme nach §74 SGB XII beantragen. Das Sozialamt übernimmt die „erforderlichen Kosten" einer angemessenen, würdigen Bestattung. Sie müssen dafür Ihre finanzielle Lage und die des Erblassers offenlegen.

Administrative Aufgaben in den ersten Wochen

Nach der Bestattung kommt eine Phase, die praktisch anspruchsvoll ist. Viele Dokumente, viele Formulare, viele Anrufe. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.

In den ersten 14 Tagen:

  • Krankenkasse informieren. Die Mitgliedschaft endet, offene Leistungen werden abgerechnet. Das erledigt in der Regel das Bestattungsunternehmen über das Standesamt, Sie sollten aber zur Sicherheit nachfassen.
  • Pflegekasse abmelden. Ebenfalls oft automatisch, aber Kontrolle ist sinnvoll.
  • Rentenkasse (Deutsche Rentenversicherung) erfährt in der Regel automatisch über das Standesamt und stellt die Zahlung ein. Wenn Sie Witwen- oder Witwerrente beantragen, stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten für die Rückwirkung.
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren, falls er noch beschäftigt war.
  • Bank informieren. Das Konto wird meist gesperrt, bis der Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament vorliegt. Ausnahme: Kontovollmachten, die ausdrücklich „über den Tod hinaus" gelten. Eine Vorsorgevollmacht erlischt mit dem Tod und berechtigt nicht mehr zum Zugriff.
  • Testament beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) abgeben.

In den ersten vier Wochen:

  • Vermieter. Die Wohnung geht nach §564 BGB auf die Erben über. Sowohl Sie als Erbe als auch der Vermieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Das ist das sogenannte Sonderkündigungsrecht.
  • Versicherungen. Kranken-Zusatzversicherung, Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Lebensversicherung. Lebensversicherungen zahlen die Versicherungssumme aus, wenn ein Anspruch besteht.
  • Abonnements und Dauerverträge. Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, GEZ-Rundfunkbeitrag, Zeitschriften, Streamingdienste, Vereine.
  • Kraftfahrzeug. Wenn ein Auto zum Nachlass gehört, Ummeldung oder Abmeldung bei der Zulassungsstelle.

In den ersten Monaten:

  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, wenn kein notarielles Testament vorliegt. Der Erbschein ist das Dokument, das Sie als Erben legitimiert.
  • Nachlassverfahren. Schulden des Verstorbenen, Vermögen, Verbindlichkeiten. Wenn der Nachlass überschuldet ist, können Sie das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen (§1944 BGB).
  • Steuererklärung für das letzte Lebensjahr des Verstorbenen.
  • Erbschaftsteuererklärung, falls der Nachlass die Freibeträge überschreitet.

Trauerbegleitung und psychologische Unterstützung

Trauer ist kein Zustand, der sich in Wochen bemisst, und sie folgt keinem festen Muster. Trotzdem gibt es Unterstützungsangebote, die vielen Menschen helfen, sich in dieser Zeit weniger allein zu fühlen.

Hospizvereine. Fast überall in Deutschland gibt es regionale Hospizvereine, viele gehören dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) an. Sie bieten ambulante Trauerbegleitung, oft ehrenamtlich und kostenfrei. Sie begleiten nicht nur Menschen im Sterben, sondern auch die Hinterbliebenen in den Wochen und Monaten danach.

Caritas, Diakonie und andere kirchliche Träger. Sowohl katholische als auch evangelische Einrichtungen bieten Trauerbegleitung an, oft auch unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit. Angeboten werden Einzelgespräche, Trauergruppen, spirituelle Unterstützung.

Trauergruppen und Selbsthilfegruppen. Gruppen mit anderen Menschen, die einen nahen Angehörigen verloren haben. Manche Gruppen sind thematisch spezialisiert, etwa für verwitwete jüngere Menschen, für Menschen nach dem Verlust eines Elternteils in hohem Alter oder für Familien, die einen Angehörigen durch eine lange Krankheit verloren haben.

Ambulante Trauerbegleitung durch zertifizierte Trauerbegleiter. Eine professionelle Einzelbegleitung ist gegen Honorar möglich, meist 40 bis 80 Euro pro Sitzung. Manche Angebote laufen auf Spendenbasis. Die Ausbildung „Trauerbegleiter" ist zwar nicht staatlich reglementiert, wird aber von anerkannten Institutionen wie dem Bundesverband Trauerbegleitung (BVT) zertifiziert.

Telefonseelsorge. Kostenfrei, rund um die Uhr, unter den Nummern 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Vertraulich, anonym und konfessionell unabhängig.

Wenn Sie selbst in eine tiefe Krise geraten, zögern Sie nicht, sich an Ihren Hausarzt zu wenden. Anhaltende Schlaflosigkeit, Essstörungen oder Panikattacken sollten medizinisch abgeklärt werden. Suizidgedanken sind ein Warnsignal, das sofort begleitet werden muss. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Hausarzt oder direkt an die Telefonseelsorge. Sie sind nicht allein, und es ist ein Zeichen von Stärke, in solchen Momenten Hilfe anzunehmen.

Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuungskraft beauftragt hatten

Wenn in den letzten Monaten oder Jahren eine Betreuungskraft aus Polen oder einem anderen EU-Land im Haushalt Ihres Angehörigen lebte, gehört zum Abschied auch der Abschied von ihr. Für viele Familien ist das ein Teil des Verlusts, der zusätzlich wehtut, denn oft ist eine enge Beziehung gewachsen.

Was passiert mit dem Vertrag?

Der Vertrag mit der Betreuungskraft (in der Regel über eine polnische Agentur) endet mit dem Tod der zu betreuenden Person. Das ist eine sogenannte auflösende Bedingung nach §158 BGB, die in den meisten Verträgen ausdrücklich vorgesehen ist. Sie als Familie müssen den Vertrag nicht kündigen, er endet automatisch.

Was ist noch zu zahlen?

Die Vergütung wird anteilig für die Tage im Sterbemonat abgerechnet, an denen die Betreuungskraft noch tätig war. Die Agentur stellt in der Regel eine Schlussrechnung. Prüfen Sie diese sorgfältig und vergleichen Sie mit dem Vertrag. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie die Agentur direkt an.

Wie viel Zeit für den Abschied?

Üblich ist ein Zeitfenster von zwei bis sieben Tagen nach dem Tod, in dem die Betreuungskraft noch im Haushalt bleiben darf, ihre Sachen packt und die Abreise vorbereitet. Diese Kulanzfrist ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern eine Praxis, die sich bewährt hat. Sie gibt beiden Seiten Raum, Abschied zu nehmen, und sie gibt der Agentur Zeit, die Rückreise zu organisieren.

Wenn die Betreuungskraft den Tod allein miterlebt hat

Manchmal stirbt der Pflegebedürftige zu einer Tageszeit, in der die Familie nicht anwesend ist, und die Betreuungskraft ist die erste Person, die den Tod bemerkt. Das ist für sie selbst eine schwere Belastung. Sie hat in den letzten Wochen oder Monaten einen Menschen begleitet, oft sehr eng, und ist dann in einer fremden Wohnung, in einem fremden Land, mit dem Tod konfrontiert.

Als Familie können Sie viel dazu beitragen, dass die Betreuungskraft in den nächsten Tagen nicht allein mit ihrer eigenen Trauer ist. Ein Gespräch, ein Dankeschön, die Möglichkeit, beim Verstorbenen Abschied zu nehmen, sind einfache Gesten, die sehr viel bedeuten. Sie müssen das nicht tun. Aber viele Familien berichten im Nachhinein, dass ihnen dieser gemeinsame Abschied selbst geholfen hat.

Wenn die Agentur unprofessionell reagiert

Im Idealfall ist die Agentur in dieser Situation ein verlässlicher Ansprechpartner. Sie organisiert die Abrechnung, die Rückreise und gegebenenfalls psychologische Unterstützung für die Betreuungskraft. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Agentur die Situation nicht ernst nimmt oder die Betreuungskraft unter Druck setzt, können Sie sich auch an andere Stellen wenden. Wir hören Ihnen zu, wenn Sie Rat brauchen.

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche, medizinische oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Kostenpauschalen und Leistungen der Sozialversicherung ändern sich. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

  • Ihren Hausarzt oder den Palliativdienst für medizinische Fragen in der Sterbephase
  • das Standesamt für Fragen zur Sterbeurkunde
  • das zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht) für erbrechtliche Fragen
  • eine Rechtsanwaltskanzlei für Streitfragen im Erb- oder Mietrecht
  • einen Steuerberater für steuerliche Fragen rund um den Nachlass
  • einen Trauerbegleiter oder Ihren Hausarzt für psychologische Unterstützung

Wenn Sie sich aktuell in einer palliativen Situation befinden und überlegen, wie Sie die Betreuung zu Hause organisieren können, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir hören zu und beraten ohne Verpflichtung.

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