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Was bedeuten Pflegegrad 1 bis 5 für Ihre Familie: Leistungen der Pflegekasse, Antrag, MDK-Begutachtung und welche Stufe zur 24-Stunden-Pflege passt.
Wenn Sie für Ihre Mutter, Ihren Vater oder einen anderen Angehörigen eine 24-Stunden-Betreuung suchen, stoßen Sie früher oder später auf ein deutsches Wort: Pflegegrad. Die Pflegekasse fragt danach, die Betreuungsagentur plant den Einsatz auf Basis dieser Stufe, und Ihr Eigenanteil hängt direkt davon ab.
Dieser Artikel erklärt, was der Pflegegrad ist, wie er ermittelt wird, welche Stufe zu einer 24-Stunden-Betreuung passt und welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zustehen.
Der Pflegegrad ist eine fünfstufige Skala, mit der die Pflegekasse beschreibt, wie stark Ihr Angehöriger im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Er bestimmt, wie viel Geld Sie aus der Pflegeversicherung erhalten, welche Sachleistungen Ihnen zustehen und welche zusätzlichen Entlastungen möglich sind.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Dort ist festgelegt, wer als pflegebedürftig gilt und nach welchen Kriterien die fünf Pflegegrade vergeben werden.
Bis Ende 2016 gab es in Deutschland drei Pflegestufen. Am 1. Januar 2017 wurden sie durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz abgelöst und durch die heutigen fünf Pflegegrade ersetzt. Die neue Einteilung berücksichtigt nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichberechtigt. Das war vor allem für Menschen mit Demenz ein wichtiger Fortschritt.
Wenn Sie heute im Bescheid eines Angehörigen noch den Begriff „Pflegestufe" lesen, handelt es sich um eine alte Einstufung vor 2017. Die damaligen Einstufungen wurden automatisch in das neue System überführt. Ein neuer Antrag war nicht nötig.
Wichtig zu verstehen: Der Pflegegrad ist nicht dasselbe wie der Grad der Behinderung (GdB). Der GdB wird vom Versorgungsamt vergeben, bewegt sich auf einer Skala von 20 bis 100 und regelt zum Beispiel steuerliche Freibeträge und Zusatzurlaub. Der Pflegegrad hingegen steht ausschließlich für die Einstufung bei der Pflegekasse und die Höhe der Pflegeleistungen. Ihr Angehöriger kann beides parallel haben, die Systeme sind aber voneinander getrennt.
Sobald Sie den Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese einen Gutachter mit der Begutachtung. Zwei Organisationen kommen infrage:
Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause. Der Termin dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Er sieht sich die Wohnsituation an, führt ein Gespräch mit dem Angehörigen und, wenn möglich, mit Ihnen als pflegender Person.
Der Gutachter bewertet nicht die Krankheit, sondern die Selbständigkeit im Alltag. Eine bestimmte Diagnose führt deshalb nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Zwei Menschen mit derselben Diagnose, etwa Parkinson im fortgeschrittenen Stadium, können je nach Selbstständigkeit in Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 4 eingestuft werden. Typische Spannen bei häufigen Erkrankungen dienen nur der groben Orientierung:
Die Bewertung folgt dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Sechs Bereiche werden geprüft, jeder mit einer festgelegten Gewichtung. Zusammen ergeben sie einen Punktwert zwischen 0 und 100.
Das Ergebnis wird zu einem gewichteten Gesamtpunktwert verrechnet, der einem der fünf Pflegegrade zugeordnet wird.
Viele Familien sind vor dem Gutachter-Termin unsicher. Es lohnt sich, den Termin bewusst vorzubereiten, denn die Einstufung beeinflusst die Finanzierung der Pflege auf Jahre.
Häufige Fehler, die zu einer zu niedrigen Einstufung führen:
Was hilft:
Die folgenden Leistungsbeträge beziehen sich auf den Zeitraum 2025 bis 2027, festgelegt durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Aktuelle Werte finden Sie auch auf der Seite Ihrer Pflegekasse.
Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit im Alltag. Typische Situationen:
Für eine 24-Stunden-Betreuung ist Pflegegrad 1 selten geeignet. Der Hilfebedarf ist punktuell, nicht durchgehend. Häufig reichen eine Haushaltshilfe, ein ambulanter Pflegedienst für einzelne Aufgaben und der monatliche Entlastungsbetrag aus.
Leistungen bei Pflegegrad 1:
Wenn Ihre Familie trotz Pflegegrad 1 eine 24-Stunden-Betreuung ernsthaft in Erwägung zieht, ist das meist ein Hinweis darauf, dass sich der Zustand verschlechtert hat und ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein kann.
Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung im Alltag. Typische Situationen:
Was Ihr Angehöriger bei Pflegegrad 2 häufig nicht mehr allein schafft:
Leistungen bei Pflegegrad 2:
Pflegegrad 2 ist bereits ein häufiger Einstiegspunkt für eine 24-Stunden-Betreuung, besonders dann, wenn die pflegenden Angehörigen beruflich eingebunden sind oder weiter entfernt wohnen.
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. In der Praxis ist Pflegegrad 3 die Stufe, bei der viele Familien eine 24-Stunden-Betreuung konkret in Angriff nehmen.
Typische Situationen:
Was eine Betreuungskraft in Pflegegrad 3 typisch leistet:
Leistungen bei Pflegegrad 3:
Der Pflegebedarf in Pflegegrad 3 passt häufig gut zu dem, was eine erfahrene Betreuungskraft in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung leistet.
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. In den meisten Fällen ist eine Rund-um-die-Uhr-Aufmerksamkeit nötig.
Typische Situationen:
Bei Pflegegrad 4 ist die körperliche und zeitliche Belastung der Betreuungskraft hoch. In vielen Fällen empfiehlt sich:
Leistungen bei Pflegegrad 4:
Pflegegrad 4 erfordert von der Betreuungskraft körperliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung. Sprechen Sie die Agentur ausdrücklich auf Referenzen und Erfahrung mit Transfer- und Hebetechniken an.
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe und bedeutet, dass Ihr Angehöriger in allen Bereichen des Alltags auf intensive und ständige Hilfe angewiesen ist. Oft liegt hier eine palliative Situation vor.
Typische Situationen:
In Pflegegrad 5 reicht eine einzelne 24-Stunden-Betreuungskraft in vielen Fällen nicht mehr aus. Sinnvoll ist meist:
Leistungen bei Pflegegrad 5:
Eine 24-Stunden-Betreuung ist nicht für jeden Pflegegrad die passende Lösung.
Pflegegrad 1: Meist nicht sinnvoll. Der Hilfebedarf ist punktuell und kann durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Haushaltshilfe und den Entlastungsbetrag gut abgedeckt werden.
Pflegegrad 2: Häufiger Einstieg. Besonders wenn die Angehörigen berufstätig sind, weit entfernt wohnen oder der Senior mit leichter Demenz nicht mehr allein bleiben sollte. Die Leistungen der Pflegekasse decken einen spürbaren Teil der Kosten.
Pflegegrad 3: Häufigster Einsatzbereich. Der Pflegebedarf passt gut zu dem, was eine erfahrene Betreuungskraft in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung leistet. Pflegegeld und Pflegesachleistung helfen deutlich bei der Finanzierung.
Pflegegrad 4: Möglich, aber anspruchsvoll. Die Betreuungskraft braucht Erfahrung in Transfertechniken und im Umgang mit schwerer Pflegebedürftigkeit. Häufig in Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad 5: Nur mit ergänzenden Strukturen empfehlenswert. Palliative Situationen erfordern medizinische Expertise, Schmerzbehandlung und psychologische Begleitung. Hier ist die Einbindung eines Hospizdienstes oder Palliativteams zusätzlich zur 24-Stunden-Kraft meist unverzichtbar.
Entscheidend ist nicht allein der Pflegegrad, sondern das Gesamtbild: die Diagnose, die Wohnsituation, die Erwartungen der Familie und die Belastbarkeit der Betreuungskraft.
Pflegegrad
Typische Aufgaben der Betreuungskraft
PG 1
Haushaltshilfe, Einkäufe, Begleitung, gelegentliche Unterstützung
PG 2
Hilfe bei Körperpflege, Mahlzeitenzubereitung, Mobilitätsunterstützung, Begleitung zu Terminen
PG 3
Transferhilfe, Intimpflege, Inkontinenzversorgung, Nachtkontrollen, strukturierter Tagesablauf
PG 4
Umlagerung, vollständige Körperpflege, Ernährungsunterstützung, häufige nächtliche Einsätze
PG 5
Palliative Begleitung, intensive Grundpflege, meist in Kombination mit Pflegedienst oder Hospiz
Eine ausführliche Aufstellung der finanziellen Seite finden Sie im Artikel Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Die Pflegekasse bietet mehr als nur Pflegegeld. Die wichtigsten Leistungen, die Sie ab Pflegegrad 2 nutzen können, im Überblick:
Pflegegeld: Monatliche Geldleistung, die die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überweist. Gedacht als finanzielle Anerkennung, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere nicht beruflich tätige Personen geleistet wird.
Pflegesachleistung: Zweckgebundene Leistung für die Beauftragung eines zugelassenen Pflegedienstes. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab.
Kombinationsleistung: Familien können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Die Berechnung erfolgt proportional zur Nutzung der Sachleistung. Nehmen Sie zum Beispiel 40 Prozent des Sachleistungsbetrags für einen Pflegedienst in Anspruch, erhalten Sie die restlichen 60 Prozent des Pflegegelds ausgezahlt. Diese Kombination ist hilfreich, wenn eine 24-Stunden-Betreuungskraft mit einem ambulanten Pflegedienst zusammenarbeitet.
Verhinderungspflege: Wenn die hauptsächlich pflegende Person ausfällt, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1 612 EUR, möglich bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Kurzzeitpflege: Stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung für einen begrenzten Zeitraum. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1 774 EUR, möglich bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Sinnvoll etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Versorgung noch nicht wieder aufgebaut ist.
Übertragung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Wenn Sie Kurzzeitpflege in einem Jahr nicht oder nicht vollständig nutzen, können bis zu 50 Prozent (höchstens 806 EUR) zusätzlich für Verhinderungspflege verwendet werden. So lässt sich der Jahresbetrag für Verhinderungspflege auf bis zu 2 418 EUR aufstocken. Viele Familien übersehen diese Möglichkeit.
Entlastungsbetrag: 131 EUR pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5. Zweckgebunden für anerkannte Dienstleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Keine Barauszahlung.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für bauliche Anpassungen der Wohnung (Badumbau, Treppenlift, schwellenfreier Zugang) zahlt die Pflegekasse bis zu 4 180 EUR pro Maßnahme, auch bei Pflegegrad 1.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatlich 40 EUR für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Diese Leistung wird oft vergessen.
Aktuelle Leistungsbeträge und weitere Zuschüsse finden Sie auf der Seite Ihrer Pflegekasse oder bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Region.
Der Weg zu einem Pflegegrad ist formal geregelt.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist an die gesetzliche Krankenkasse angegliedert. Bei privat Versicherten übernimmt die private Pflegeversicherung diese Rolle. Der Antrag kann formlos gestellt werden, schriftlich oder telefonisch. Das Datum des Eingangs ist entscheidend, weil sich der Anspruch auf Leistungen auf dieses Datum bezieht.
Den Antrag darf die pflegebedürftige Person selbst stellen oder eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel ein gesetzlicher Betreuer oder ein Angehöriger mit Vorsorgevollmacht. Der Hausarzt kann medizinische Unterlagen bereitstellen, den Antrag selbst stellen darf er nicht.
Schritt 2: Unterlagen vorbereiten. Sammeln Sie Arztbriefe, Entlassungsberichte aus Krankenhausaufenthalten, eine aktuelle Medikamentenliste und die Kontaktdaten des Hausarztes. Beginnen Sie ein Pflegetagebuch, das den Hilfebedarf über zwei bis vier Wochen dokumentiert.
Schritt 3: Begutachtungstermin durch MD oder Medicproof. Die Pflegekasse beauftragt den Gutachter, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt. Der Termin findet in der Regel zu Hause statt. Bei akuten Situationen wie einer unmittelbaren Entlassung aus dem Krankenhaus sind kurzfristigere Termine möglich.
Schritt 4: Bescheid der Pflegekasse. Nach dem Gutachten erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über den Pflegegrad. Die Pflegekasse muss den Bescheid innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erlassen. Bei Verzögerungen kann eine Entschädigung vorgesehen sein. Details erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.
Schritt 5: Leistungen in Anspruch nehmen. Ab dem Tag der Antragstellung werden Leistungen rückwirkend gezahlt. Sie müssen also nicht warten, bis der Bescheid da ist, bevor Sie zum Beispiel einen Pflegedienst beauftragen.
Der gesamte Prozess dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. In besonders dringenden Fällen kann er beschleunigt werden.
Manchmal weicht der Bescheid der Pflegekasse von Ihrer eigenen Einschätzung ab. Dann haben Sie zwei Wege: Widerspruch oder Höherstufungsantrag.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der festgestellte Pflegegrad zu niedrig ausfällt, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Die Frist steht auf jedem Bescheid der Pflegekasse.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und wird an die Pflegekasse adressiert. Er sollte:
Die Pflegekasse beauftragt daraufhin eine erneute Begutachtung. Ein gut begründeter Widerspruch mit aussagekräftigen Unterlagen hat eine realistische Chance, zu einer neuen Einstufung zu führen.
Wenn sich der Zustand Ihres Angehörigen nach der Einstufung verschlechtert hat, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Das ist kein Widerspruch, sondern ein neuer Antrag, der auf einer Veränderung des Zustands beruht.
Typische Anlässe:
Der Ablauf entspricht der Erstantragstellung: Antrag, Begutachtung, Bescheid.
Sowohl beim Widerspruch als auch beim Höherstufungsantrag können Sie sich Unterstützung holen:
Geben Sie nicht nach der ersten Ablehnung auf. Viele Familien erhalten erst nach dem zweiten Anlauf den angemessenen Pflegegrad, wenn sie die richtigen Unterlagen beifügen.
Sobald der Pflegegrad steht, geht es für viele Familien um die nächste Frage: Wer begleitet meinen Angehörigen im Alltag?
Pflege24 Deutschland vermittelt erfahrene Betreuungskräfte aus Polen in die häusliche 24-Stunden-Betreuung. Was wir für Ihre Familie übernehmen:
Wenn Sie noch am Anfang stehen und nicht sicher sind, welcher Pflegegrad überhaupt realistisch ist oder welche Betreuungsform passt, füllen Sie unseren Bedarfsfragebogen aus. Wir rufen Sie zurück und besprechen die Optionen gemeinsam.
Sie haben den Pflegegrad verstanden und möchten jetzt für Ihren Angehörigen eine passende Betreuung organisieren? Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungskraft und berücksichtigen dabei Pflegegrad, Wohnsituation und Ihre individuellen Erwartungen.
Füllen Sie unseren Bedarfsfragebogen aus, damit wir uns einen ersten Eindruck verschaffen können. Alternativ nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir melden uns innerhalb eines Werktags zurück.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Die Rechtsgrundlage der Pflegeversicherung bildet das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Die angegebenen Leistungsbeträge gelten für den Zeitraum 2025 bis 2027; aktuelle Werte finden Sie auf der Seite Ihrer Pflegekasse. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine fachkundige Beratungsstelle.