July 14, 2026

Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Angehörige

Wenn ein Elternteil regelmäßig Hilfe im Alltag braucht, sollte die Familie nicht bis zur nächsten Krise warten. Der Antrag auf Pflegegrad schafft die Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Zuständig ist die Pflegekasse, die nach einer Begutachtung über den Pflegegrad entscheidet. Die Bedeutung der einzelnen Stufen erklärt unser Leitfaden zum Pflegegrad.

Wann sollten Angehörige einen Pflegegrad beantragen?

Ein Antrag kommt infrage, wenn Ihr Angehöriger regelmäßig Unterstützung braucht. Typische Anzeichen sind:

  • Er schafft Körperpflege, Ankleiden oder Essen nicht mehr sicher allein.
  • Er vergisst Medikamente oder Termine oder findet sich nachts nicht sicher zurecht.
  • Sie als Familie übernehmen regelmäßig Pflege oder Betreuung.
  • Ein Krankenhausaufenthalt hat gezeigt, dass die Rückkehr nach Hause ohne Hilfe nicht funktioniert.

Die früheren Pflegestufen wurden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch der Grad der Behinderung (GdB) ist etwas anderes: Über ihn entscheidet das Versorgungsamt, über den Pflegegrad die Pflegekasse. Beide Einstufungen können nebeneinander bestehen.

Stellen Sie den Antrag, sobald der Hilfebedarf voraussichtlich dauerhaft besteht und Sie Leistungen nutzen möchten. Für Zeiten vor der Antragstellung werden keine Leistungen gewährt. Den anerkannten Leistungsbeginn finden Sie später im Bescheid.

Bei Demenz oder nach einem Schlaganfall fragen Familien oft, ob überhaupt ein Pflegegrad möglich ist. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern der Grad der Selbstständigkeit im Alltag. Derselbe Krankheitsname kann deshalb zu unterschiedlichen Ergebnissen der Begutachtung führen.

Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit anhand festgelegter Bereiche. Bereiten Sie konkrete Beispiele vor und nennen Sie auch Hilfen, die Angehörige inzwischen selbstverständlich übernehmen. Die Pflegekasse entscheidet anschließend auf Grundlage des Gutachtens.

Wo stellen Sie den Antrag?

Den Antrag richten Sie an die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, nicht an den Hausarzt oder direkt an den Medizinischen Dienst.

  • Gesetzlich versichert: Pflegekasse der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Barmer, TK, DAK und andere Kassen).
  • Privat versichert: Antrag bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung. Die Begutachtung übernimmt in der Regel Medicproof.

Das Formular finden Sie auf der Website der Krankenkasse, im Servicecenter oder auf Anfrage per Post. Viele Kassen ermöglichen auch einen telefonischen oder digitalen Antrag. Antragsteller ist die versicherte Person oder eine bevollmächtigte beziehungsweise vertretungsberechtigte Person. Der Hausarzt kann Befunde liefern, stellt den Antrag aber nicht an ihrer Stelle.

Nutzen Sie bei Fragen die meist kostenfreie Pflegeberatung Ihrer Kasse. Dort erfahren Sie, welches Formular aktuell gilt und welche Unterlagen benötigt werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag, beauftragt die Begutachtung und erlässt den Bescheid.

Formular und Antrag – Schritt für Schritt

In der Praxis läuft der Antrag so ab:

  1. Pflegekasse kontaktieren – Ein formloser Antrag kann genügen. Nutzen Sie anschließend das Formular Ihrer Pflegekasse, wenn diese es anfordert.
  2. Daten ausfüllen – Angaben zur versicherten Person, Krankenversicherung, Kontakt, ob bereits Pflegeleistungen bezogen werden, ob ein früherer Pflegegrad bestand.
  3. Pflegebedarf beschreiben – Welche Bereiche im Alltag sind betroffen? Körperpflege, Orientierung, Medikamente, Haushalt? Wie oft pro Woche? Wer hilft bereits und wie lange?
  4. Unterlagen bereithalten – Arztbriefe, Entlassungsberichte und Medikamentenplan helfen bei der Begutachtung. Reichen Sie nur die Unterlagen ein, die Ihre Pflegekasse anfordert.
  5. Unterschrift – Der Versicherte unterschreibt. Als gesetzlicher Betreuer oder bevollmächtigter Angehöriger reichen Sie die Vollmacht mit ein, wenn die Kasse das verlangt.
  6. Antrag einreichen – schriftlich, telefonisch oder über das Online-Angebot Ihrer Kasse, je nach deren Verfahren.
  7. Antragsdatum notieren – Bewahren Sie die Eingangsbestätigung oder eine Kopie auf.
  8. Rückfragen beantworten – Ergänzen Sie die Angaben, die die Pflegekasse oder der Gutachter benötigt.

Eine klare, ehrliche Schilderung ist hilfreicher als eine allgemeine Formulierung. Entscheidend sind der Antrag und die spätere Begutachtung.

Unterlagen und Vorbereitung auf den Termin beim Medizinischen Dienst

Die Pflegekasse nennt im Einzelfall, welche Unterlagen sie erwartet. Häufig hilfreich sind:

  • Ausgefüllter Antrag (falls noch nicht digital übermittelt)
  • Arztberichte und Entlassungsberichte, soweit sie für den Hilfebedarf relevant sind
  • Medikamentenliste mit Dosierung und Uhrzeiten
  • Pflegetagebuch oder eine eigene Übersicht: Datum, Art der Hilfe und Häufigkeit
  • Rechnungen oder Verträge mit ambulantem Pflegedienst, falls bereits Leistungen laufen
  • Liste der Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial)

Ein Pflegetagebuch macht den Hilfebedarf nachvollziehbar. „Morgens Hilfe beim Ankleiden wegen eingeschränkter Handbeweglichkeit“ ist aussagekräftiger als „braucht manchmal Hilfe“.

  • Sorgen Sie dafür, dass die pflegebedürftige Person und möglichst eine vertraute Person teilnehmen können.
  • Eine Vertrauensperson soll dabei sein – oft kennen Angehörige den Alltag genauer als der Senior selbst.
  • Medikamente und Hilfsmittel bereitlegen; Arztbriefe griffbereit.
  • Beschreiben Sie den Alltag ehrlich, einschließlich der Hilfe, die Angehörige bereits übernehmen.

Legen Sie die Unterlagen so bereit, dass sie im Gespräch schnell auffindbar sind.

Was passiert beim Medizinischen Dienst?

Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter:

  • Gesetzlich Versicherte: Medizinischer Dienst (MD, früher MDK)
  • Privat Versicherte: Medicproof

Der Gutachter vereinbart einen Termin im häuslichen Umfeld oder in der Pflegeeinrichtung. Er prüft die Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Punkte und Schwellenwerte erklären wir im Pflegegrad-Leitfaden.

Der Termin folgt meist diesem Ablauf:

  1. Vorstellung und Einwilligung des Versicherten
  2. Gespräch mit dem Versicherten – Alltag, Einschränkungen, Medikamente
  3. Gespräch mit Angehörigen oder Pflegeperson – konkrete Hilfeleistungen
  4. Bei Bedarf Beobachtung einzelner alltäglicher Fähigkeiten
  5. Abschluss – Hinweis, dass die Pflegekasse den Bescheid erlässt

Beschreiben Sie Häufigkeit und Art der Hilfe sowie die Tätigkeiten, die ohne Unterstützung nicht gelingen. Nicht die Diagnose allein ist entscheidend, sondern ihre Folgen für die Selbstständigkeit. Ein pauschales „Es geht schon“ verfälscht das Bild, wenn Angehörige täglich eingreifen.

Wie lange dauert es? Zwei Zeiträume sind zu unterscheiden:

  • Begutachtung: Die Pflegekasse oder der MD meldet sich nach Antragseingang. Bleibt eine Terminmitteilung aus, fragen Sie direkt bei der Pflegekasse nach.
  • Bescheid: Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Für bestimmte dringende Situationen gelten kürzere Fristen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Pflegekasse eine Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Der Gutachter arbeitet unabhängig. Gute Vorbereitung bedeutet, den Alltag ehrlich zu dokumentieren, nicht den Eindruck im Termin künstlich zu verändern.

Nach dem Bescheid: Leistungen aktivieren

Im Bescheid stehen der anerkannte Pflegegrad, der Leistungsbeginn und gegebenenfalls Hinweise zur Pflegeberatung. Prüfen Sie nacheinander:

  1. Pflegegrad prüfen – Entspricht er dem Alltag? Wenn deutlich zu niedrig, siehe Abschnitt Widerspruch.
  2. Leistungsart wählenPflegegeld (Geldleistung bei häuslicher Pflege) oder Pflegesachleistung (Leistungen durch zugelassenen Pflegedienst). Beides in voller Höhe parallel ist in der Regel nicht möglich; Kombinationen regelt die Kasse.
  3. Zusatzleistungen beantragen – Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen haben oft eigene Anträge oder Nachweise.
  4. Beratungsbesuch prüfen – Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 grundsätzlich einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Bei anderen Leistungsarten gelten andere Regeln.
  5. Kontoauszug prüfen – Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person. Klären Sie in der Familie, wofür das Geld verwendet wird.

Liegt der anerkannte Leistungsbeginn vor dem Bescheiddatum, zahlt die Pflegekasse fällige Beträge nach. Maßgeblich sind das Datum im Bescheid und die gewählte Leistungsart. Bei Unklarheiten zur Berechnung fragen Sie direkt bei der Kasse nach.

Nutzen Sie Pflegegeld für eine Betreuungskraft, prüfen Sie, wie Abrechnung und Eigenanteil zusammenpassen – dazu lesen Sie Pflegekosten und Pflegegeld.

Verschlechtert sich die Selbstständigkeit, können Sie mit einem aktualisierten Pflegetagebuch eine Höherstufung beantragen. Sie erfolgt nicht automatisch; der gestiegene Hilfebedarf wird erneut geprüft.

Widerspruch – wann und wie

Ist der Pflegegrad niedriger als erwartet, können Sie Widerspruch einlegen. Frist: in der Regel einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Die genaue Frist steht im Schreiben.

Ein Widerspruch ist zu prüfen, wenn Gutachten und Alltag deutlich voneinander abweichen. Lesen Sie zunächst die Bewertung der einzelnen Bereiche und notieren Sie konkret, welche Hilfe fehlt oder falsch berücksichtigt wurde.

So gehen Sie vor:

  1. Bescheid und Gutachten lesen – welche Module wurden wie bewertet?
  2. Widerspruch in der im Bescheid genannten Form an die Pflegekasse senden – Frist wahren, Datum und Aktenzeichen angeben
  3. Begründung: konkrete Alltagssituationen, ergänzende Arztbriefe, aktualisiertes Pflegetagebuch
  4. Auf die weitere Prüfung durch die Pflegekasse reagieren; sie kann zusätzliche Unterlagen oder eine erneute Begutachtung veranlassen

Begründen Sie den Widerspruch knapp und sachlich, etwa: „Modul Selbstversorgung: täglich Hilfe beim Duschen erforderlich, siehe Pflegetagebuch.“ Bei komplexen Fällen helfen die Pflegeberatung Ihrer Kasse, ein anerkannter Pflegestützpunkt oder eine Rechtsberatung. Eine Betreuungsagentur ersetzt diese Stellen nicht.

Pflegegrad und sogenannte 24-Stunden-Betreuung

Viele Familien planen parallel zum Antrag eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Gemeint ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, nicht eine Arbeitszeit von 24 Stunden am Tag. Der Pflegegrad eröffnet je nach Voraussetzungen den Zugang zu Leistungen der Pflegekasse, deckt aber nicht automatisch die gesamten Kosten einer Betreuungskraft.

Ob eine Betreuungskraft im Haushalt sinnvoll ist, hängt vom tatsächlichen Hilfebedarf, der Belastung der Angehörigen, den nächtlichen Anforderungen und der zusätzlichen Rolle eines Pflegedienstes ab. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die Kosten einer Betreuungskraft werden nicht automatisch als Pflegesachleistung abgerechnet; Eigenanteil und Vertragsbedingungen müssen vorab geklärt werden.

Welche Leistungen genutzt werden können und welcher Eigenanteil bleibt, hängt vom Pflegegrad, der gewählten Versorgung und den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen ab. Mehr zu Stufen, Gutachter und Planung: Pflegegrad erklärt.

Wie Berlin Pflegeagentur unterstützt

Berlin Pflegeagentur (pflege24deutschland.de) unterstützt Familien bei der Organisation einer Betreuungskraft, nicht bei der Antragstellung. Wir helfen dabei:

  • den gewünschten Unterstützungsumfang im Haushalt anhand Ihrer Angaben zu klären,
  • die Kosten der Betreuungskraft nachvollziehbar darzustellen,
  • eine Betreuungskraft zu vermitteln, wenn der Bescheid vorliegt oder die Unterstützung parallel zum Antrag geplant wird.

Wir füllen keine Anträge für die Pflegekasse aus und ersetzen weder Pflegeberatung noch Rechtsberatung. Mit Fragen zum Verfahren wenden Sie sich an Ihre Kasse oder einen Pflegestützpunkt.

Nutzen Sie den Fragebogen für Familien oder den Kontakt. Wir erläutern Ihnen das mögliche Betreuungsmodell und die nächsten organisatorischen Schritte.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung, keine Beratung durch die Pflegekasse und keine medizinische Einschätzung. Anträge, Fristen und Leistungen richten sich nach Ihrer Krankenkasse und dem individuellen Bescheid. Bei Widerspruch oder komplexen Fällen wenden Sie sich an die Pflegeberatung Ihrer Kasse oder an anerkannte Pflegestützpunkte.

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