
Hilfe beim Aufstehen zu Hause: Wie Familien den Bedarf beschreiben, fachlich beurteilen lassen, passende Transferhilfen, Einweisung und helfende Personen klären.
Wenn der Partner oder die Betreuungskraft das Aufstehen und Umsetzen körperlich nicht mehr sicher unterstützen kann, braucht die Familie eine neue Abstimmung der Hilfe zu Hause. Dazu gehören eine fachliche Beurteilung, passende Hilfsmittel und Menschen, die zur benötigten Zeit tatsächlich helfen können.
Um zu klären, unter welchen Bedingungen die Betreuung in der vertrauten Umgebung möglich bleibt, betrachten Sie die einzelnen Alltagssituationen gemeinsam mit den beteiligten Fachleuten.
Vielleicht fällt Ihrer Mutter das Aufstehen aus dem Sessel zunehmend schwer. Vielleicht gelingt Ihrem Vater der Wechsel vom Bett in den Rollstuhl nur noch mit großer Mühe. Auch der Toilettengang, das Hochrutschen im Bett oder das Bewegen der Beine ins Bett können die bisherige Hilfe überfordern. Beschreiben Sie solche Tätigkeiten möglichst konkret, statt nur von „eingeschränkter Mobilität“ zu sprechen.
Die Organisation muss überprüft werden, wenn Helfende körperlich an Grenzen stoßen, Abläufe nur noch mit Glück gelingen oder beide Seiten Angst bekommen. Eine Versorgungslücke entsteht auch dann, wenn der Pflegedienst zu vereinbarten Zeiten kommt, die nötige Unterstützung dazwischen aber fehlt.
Für Beratungsgespräche hilft eine kurze Begriffsklärung: Transfer bezeichnet den Positionswechsel von einem Ort zum anderen, etwa vom Bett in den Rollstuhl. Mobilisation meint umfassender die Förderung von Bewegung. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) erläutert, wie fachliche Beratung und passende Unterstützung dazu beitragen, Bewegung im Alltag zu erhalten.
Bei einer plötzlichen Verschlechterung, neuen Beschwerden oder Schwierigkeiten nach einem Sturz muss die medizinische Dringlichkeit geklärt werden. Warten Sie bei einer akuten Verschlechterung nicht bis zur nächsten planmäßigen Besprechung der Betreuung, sondern holen Sie umgehend ärztlichen Rat ein. Bei Lebensgefahr rufen Sie den Notruf 112. Eine andere Organisation der Betreuung klärt die Ursache nicht. Eine pauschale Grenze, ab der Pflege zu Hause unmöglich wird, gibt es dagegen nicht: Entscheidend sind der konkrete Bedarf und die verfügbare Hilfe.
Steht die Rückkehr aus einer Klinik oder Reha bevor, finden Sie die dafür nötigen Planungsschritte in unserem Ratgeber zur Betreuung nach Krankenhaus oder Reha.
Für das erste Gespräch sind Beobachtungen aus dem Alltag wertvoll. Sie müssen dafür weder die Ursache kennen noch bereits ein Gerät auswählen. Halten Sie fest:
Bei welcher Tätigkeit wird Hilfe gebraucht, und zu welchen Tageszeiten?
Was übernimmt die pflegebedürftige Person dabei selbst, und wobei benötigt sie Unterstützung?
Wer hilft bisher, wie sieht diese Hilfe aus, und was hat sich verändert?
Welche Hilfsmittel sind vorhanden, und wie sehen die Platzverhältnisse an Bett, Sessel und Toilette sowie auf den Wegen dazwischen aus?
Beobachten und beschreiben Sie den bisherigen Alltag. Führen Sie keine häuslichen Belastungstests oder Probe-Transfers durch, um herauszufinden, „ob es noch geht“.
Das ZQP empfiehlt, einen Bewegungsplan mit der Ärztin oder dem Arzt sowie gegebenenfalls mit Pflegefachpersonen oder der Physiotherapie abzustimmen. Außerdem rät es zu fachlicher Beratung und Anleitung bei Hilfsmitteln sowie zur Beratung über die Anpassung der Wohnung. Fragen Sie ausdrücklich nach einer Beurteilung vor Ort, damit die Situation an Bett, Bad und Rollstuhl in die Beratung einfließt. Klären Sie mit der jeweiligen Stelle, wer diese Beurteilung übernehmen kann und unter welchen Bedingungen sie stattfindet.
Beziehen Sie Ihren Angehörigen in das Gespräch ein. Wie erlebt er die Unterstützung? Was macht ihm Angst, welche Hilfe akzeptiert er? Gerade bei körpernahen Tätigkeiten gehören seine Wünsche und seine Würde zur Planung.
Je nach Aufgabe kommen unterschiedliche Hilfsmittel infrage, etwa ein höhenverstellbares Pflegebett, eine Aufstehhilfe oder eine passende Transferhilfe. Sie haben unterschiedliche Einsatzbedingungen. Welche Hilfe für Ihren Angehörigen geeignet ist, muss fachlich beurteilt werden.
Ob ein Patientenlifter für die benötigte Unterstützung infrage kommt, lassen Sie fachlich beurteilen. Bitten Sie darum, die vorgesehene Anwendung in Ihrer Wohnung zu besprechen und zu erklären, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Beziehen Sie Ihren Angehörigen in diese Beratung ein.
Ein bestes Gerät für alle gibt es nicht. Die DGUV Information 207-010 zum Bewegen von Menschen richtet sich an den beruflichen Gesundheits- und Wohlfahrtsbereich. Sie behandelt ergonomisches Arbeiten und kleine sowie technische Hilfsmittel zur Verringerung körperlicher Belastungen. Lassen Sie für Ihre häusliche Situation fachlich beurteilen, welche Hilfe zur konkreten Aufgabe passt.
Benennen Sie deshalb auch scheinbar kleine Teilaufgaben: „Die Beine kommen nicht mehr ins Bett“ beschreibt einen anderen Bedarf als „Das Umsetzen in den Rollstuhl gelingt nicht“. Lassen Sie sich für die jeweilige Aufgabe erklären, welche Lösung passt und wo ihre Grenzen liegen. Der Besitz eines Hilfsmittels allein gewährleistet noch keine richtige Anwendung.
Klären Sie mit der zuständigen Kasse und dem Anbieter vorab, ob Kranken- oder Pflegekasse zuständig ist, welche Unterlagen und gegebenenfalls Genehmigungen nötig sind und ob das Gerät leihweise überlassen wird. Das Bundesgesundheitsministerium informiert zu Pflegehilfsmitteln und zu Empfehlungen durch den Medizinischen Dienst sowie Pflegefachpersonen. Daraus folgt keine automatische Kostenübernahme für einen selbst ausgewählten Kauf.
Vereinbaren Sie vor dem Einsatz, wer Angehörige und Betreuungskraft praktisch einweist. Die Person, die diese Aufgabe übernimmt, braucht das passende Wissen und Können. Die Vorbereitung sollte die konkrete Unterstützung Ihres Angehörigen mit dem ausgewählten Gerät in der eigenen Wohnung berücksichtigen.
Das ZQP empfiehlt, sich zum Einsatz von Hilfsmitteln fachlich beraten und anleiten zu lassen. Die DGUV Information 207-010 betont in Kapitel 3.6 die theoretische und praktische Vorbereitung. Die Lieferung eines Geräts und eine schriftliche Anleitung allein ersetzen daher keine praktische Einweisung. Klären Sie deshalb auch bei einem Wechsel der helfenden Person, ob sie die nötige Anleitung erhalten hat und welche Fragen zur Anwendung noch offen sind.
Klären Sie vor dem Einsatz eines Patientenlifters ausdrücklich mit der einweisenden Fachperson: Wer soll das Gerät bei Ihnen bedienen, und welche Vorbereitung braucht diese Person dafür? Lassen Sie sich die vorgesehenen Aufgaben und die zugehörigen Herstellerhinweise erklären. Beziehen Sie Angehörige und Betreuungskraft ein, soweit sie die Anwendung übernehmen sollen.
Auch mit einem technischen Hilfsmittel können mehrere helfende Personen erforderlich sein. Darauf weist die DGUV Information 207-010 (Kapitel 3.5.2) ausdrücklich hin. Lassen Sie bei der fachlichen Beratung klären, wie viele helfende Personen für den vorgesehenen Einsatz benötigt werden. Fragen Sie dabei auch, ob eine Person das Hilfsmittel in Ihrer häuslichen Situation allein anwenden kann. Halten Sie die vereinbarte Aufgabenverteilung für die weitere Planung fest.
Die Suche nach einer „kräftigen“ Betreuungskraft greift deshalb zu kurz. Geschlecht und Körpergröße ersetzen keine Prüfung der tatsächlichen Aufgaben und sicheren Bedingungen. Wird eine zweite Person benötigt, muss ihre Anwesenheit zum jeweiligen Zeitpunkt verbindlich geplant sein. Eine Telefonnummer für den Bedarfsfall genügt dafür nicht. Auch ein erschöpfter oder selbst hilfebedürftiger Ehepartner darf nicht selbstverständlich als Vertretung eingeplant werden.
Aus der fachlichen Beurteilung muss ein umsetzbarer Tagesablauf entstehen. Die pflegebedürftige Person und die Familie vereinbaren den Plan gemeinsam. Eine koordinierende Person in der Familie stimmt mit uns den möglichen Betreuungsumfang ab. Der Pflegedienst und weitere Fachleute verantworten ihre eigene Beurteilung und die jeweils vereinbarten Leistungen.
Unsere Betreuungskräfte unterstützen im Alltag, auch beim Aufstehen und Hinsetzen im vereinbarten Rahmen. Sie übernehmen keine medizinischen Tätigkeiten; Näheres erläutern unsere häufigen Fragen zur Betreuung. Durch das Wohnen im Haushalt wird eine Betreuungskraft weder zur Pflegefachkraft noch zur Spezialistin für jedes Hilfsmittel. Ihre Arbeit läuft auch nicht ununterbrochen rund um die Uhr.
Beschreiben Sie uns den Bedarf deshalb bereits bei Ihrer Anfrage konkret. Teilen Sie mit, welche Unterstützung beim Aufstehen und Umsetzen erforderlich ist, welche Hilfsmittel vorhanden sind und ob die praktische Einweisung geklärt ist. So können wir mit Ihnen prüfen, welcher Betreuungsumfang möglich ist.
Gehen Sie anschließend die tatsächlichen Zeiten durch: Wer hilft morgens aus dem Bett? Wer ist beim Toilettengang anwesend? Wer unterstützt abends? Besonders wichtig sind die Zeiten zwischen Pflegedienstbesuchen sowie die arbeitsfreien Zeiten der Betreuungskraft. Unser Beitrag über einen typischen Tag mit Betreuungskraft ordnet die Alltagsaufgaben ein. Wie Sie Absprachen und Zuständigkeiten gestalten, lesen Sie im Ratgeber zur Zusammenarbeit von Familie und Betreuungskraft.
Leben zwei Menschen mit Unterstützungsbedarf zusammen, muss die Planung beide berücksichtigen. Dafür haben wir einen eigenen Ratgeber zu zwei Pflegebedürftigen im Haushalt.
Fehlt eine benötigte Person, ein geeignetes Hilfsmittel oder die Einweisung, ist der vorgesehene Ablauf noch nicht ausreichend vorbereitet. Führen Sie keinen Transfer durch, der unter den vorhandenen Bedingungen nicht sicher möglich ist. Klären Sie mit dem Pflegedienst und den beratenden Fachleuten, wie die aktuell notwendige Hilfe geleistet werden kann und welche geeignete Unterstützung vorübergehend organisiert werden muss.
Auch ein bisher passender Plan muss erneut beurteilt werden, wenn sich die Fähigkeiten Ihres Angehörigen verändern. Bei neuen Beschwerden oder einer plötzlichen Verschlechterung gehört die ärztliche Abklärung dazu. Ein Wechsel der Betreuungskraft ersetzt diese Ursachenklärung nicht.
Wenn Angehörige körperlich oder seelisch nicht mehr können, sollte das offen ausgesprochen werden. Nutzen Sie Beratung, um Entlastung und mögliche Alternativen zu besprechen. Pflege zu Hause lässt sich nicht in jedem Fall aufrechterhalten. Ausschlaggebend sind die Sicherheit und das Wohl der pflegebedürftigen Person ebenso wie die Belastbarkeit der Helfenden.
Informieren Sie auch uns über einen veränderten Unterstützungsbedarf. Dann können wir den vereinbarten Betreuungsumfang gemeinsam neu besprechen und klären, welche Fragen zusätzlich mit den beteiligten Fachleuten abgestimmt werden müssen.
Beginnen Sie mit einer konkreten Beschreibung der schwierigen Alltagssituation und lassen Sie den Bedarf fachlich beurteilen. Darauf bauen die Auswahl der Hilfsmittel, die praktische Einweisung und die verbindliche Planung der Helfenden auf. Wenn diese Grundlagen noch fehlen, benennen Sie die offenen Punkte bereits im ersten Gespräch.
Dieser Text bietet allgemeine Informationen. Er ersetzt keine individuelle medizinische oder pflegefachliche Beurteilung, keine praktische Einweisung in Hilfsmittel und keine Prüfung des jeweiligen Vertrags.